- Die Interessenten stellen einen mündlichen oder formlosen Antrag an den GWG-Vorstand (Sprechstunde, per Post, per Mail, per Kontaktanfrage). Bei schriftlichen Anträgen oder Anfragen (Post oder per Mail) bitte immer unter Angabe des Namen, der Anschrift sowie einer Telefonnummer.
- Der GWG-Vorstand übergibt der Interessentin bzw. dem Interessenten:
- die aktuelle Satzung
- Hinweis auf die notwendige Unterzeichnung einer unbedingten Beitrittserklärung
- Hinweis auf die notwendige Selbstauskunft
- Info über die Höhe des Eintrittsgeldes und der zu zahlenden Geschäftsanteile
- Die Interessenten geben die unbedingte Beitrittserklärung und die Selbstauskunft bei der GWG „Am Wartenberg“ eG ab.
- Zulassung oder ggf. Ablehnung der Interessenten durch die GWG „Am Wartenberg“ eG (Vorstandbeschluss)
- Aufnahme des Mitgliedes in die GWG „Am Wartenberg“ eG
- Zahlung des Eintrittsgeldes und des Geschäftsanteiles durch das neue Mitglied
- Aufnahme in die Mitgliederliste der GWG „Am Wartenberg“ eG durch den Vorstand
- Übergabe der schriftlichen Bestätigung durch den Vorstand an das neue Mitglied
Aktuelle Informationen
Jahreswechsel 2022 / 2023
Sehr geehrte Mieter/innen, in der Zeit vom 23.12.2022 bis 01.01.2023 ist unser Büro geschlossen. Bei dringenden technischen Notfällen wenden Sie […]
... weiter lesenAb November 2022 neue Bürozeiten
Ab 01.11.2022 wird unser Büro zu nachfolgenden Zeit geöffnet sein: Montag bis Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr Donnerstag: 18.30 – […]
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